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| Termine und Fristen |
Stand: Dezember 2011 |
Durch Sonnabend, Sonntag oder Feiertag ggf. hinausgeschobene Fälligkeitstage
sind entsprechend im Kalender berücksichtigt worden.
Hinweis: Es besteht keine Abgabeschonfrist mehr!
1. Halbjahr 2012
2. Halbjahr 2012
Antrag auf Dauerfristverlängerung: danach
kann die Anmeldefrist jeweils um einen Monat verlängert werden, sofern bis zum
ursprünglichen Termin eine Abschlagszahlung von 1/11 der Summe der
Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr angemeldet und geleistet
wird. |
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